Enthält eine (arbeitsvertragliche) Verfallklausel – sprachlich verschränkt – inhaltlich trennbare Ausschlussfristenregelungen für verschiedene Arten von Ansprüchen, kann der Vertragstext des unwirksamen Teils der Klausel zur Auslegung der verbleibenden Regelung herangezogen werden.
Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Fällen, in denen …