§ 35 FamFG gibt dem Gericht nicht die Befugnis, einem Beteiligten Verpflichtungen beliebigen Inhalts aufzuerlegen und diese durch Zwangsmittel zu erzwingen.
In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall begehrte der Beschwerdeführer die Aufhebung eines gegen ihn vom Nachlassgericht verhängten …