Die unberechtigt vergebene TÜV-Plakette – und die Falschbeurkundung im Amt

Die an dem Fahrzeugkennzeichen angebrachte Prüfplakette beurkundet mit besonderer Beweiskraft im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB neben dem Termin der nächsten Hauptuntersuchung auch die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptuntersuchung. Ein Prüfingenieur ist ein zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugter Amtsträger im Sinne des § 11 …