Die an dem Fahrzeugkennzeichen angebrachte Prüfplakette beurkundet mit besonderer Beweiskraft im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB neben dem Termin der nächsten Hauptuntersuchung auch die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptuntersuchung. Ein Prüfingenieur ist ein zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugter Amtsträger im Sinne des § 11 …
Schlagwort: Zusammengesetzte Urkunde
Das fremde Nummernschild – und die tateinheitlichen Fahrten
Das Anbringen eines fremden Fahrzeugkennzeichens an dem Auto des Angeklagten ist als Herstellen einer unechten (zusammengesetzten) Urkunde (§ 267 Abs. 1, 1. Variante StGB) zu werten. Gleichzeitig wird hiervon Gebrauch gemacht (§ 267 Abs. 1, 3. Variante StGB), indem das mit dem fremden Kennzeichen versehene Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt …