Zustellung und Zugang

Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt 1. Die Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO setzt voraus, dass das Dokument dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen ist. Das ist der Fal…

Kündigung – und ihr Zugang in der Untersuchungshaft

Die Mitarbeiter einer in Hessen gelegenen JVA sind grundsätzlich Empfangsboten für Schriftstücke, die an dort inhaftierte Beschuldigte gerichtet werden. Bei einem Kündigungsschreiben an einen in einer Justizvollzugsanstalt einsitzenden Arbeitnehmer handelt es sich nicht um amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen iSv. § 130 Abs. 3 BGB. Amtsempfangsbedürftig iSd. § 130 Abs. 3 BGB sind … 

Einwurfeinschreiben – und der Zugangsnachweis

Mit dem Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens kann der volle Beweis des Einwurfs einer Sendung1 nicht geführt werden, denn der Auslieferungsbeleg ist keine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 ZPO. Allein der Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens begründet auch keinen Anscheinsbeweis für den Zugang einer Sendung2. Die Kündigungserklärung geht als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung … 

Rechtsbehelfsbelehrung – und die Belehrung über den Nichtzugangsfall

Eine Rechtsbehelfsbelehrung braucht keine Angaben darüber zu enthalten braucht, dass die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen nicht zugegangenen Verwaltungsakt nicht1. Für eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist reicht es aus, dass die Beteiligten verständlich über den Beginn der Einspruchsfrist unterrichtet werden, um deren verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz …