Es obliegt dem Bestreitenden, seinen Widerspruch zu verfolgen, wenn ein Gläubiger neben einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel auch über einen weiteren Titel verfügt, mit dem die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung aus dem Zugum-Zug-Tite…
Schlagwort: Zug-um-Zug
Bestreiten einer titulierten Zug-um-Zug-Forderung
Es obliegt dem Bestreitenden, seinen Widerspruch zu verfolgen, wenn ein Gläubiger neben einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel auch über einen weiteren Titel verfügt, mit dem die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung aus dem Zugum-Zug-Tite…
Bestreiten einer titulierten Zug-um-Zug-Forderung
Es obliegt dem Bestreitenden, seinen Widerspruch zu verfolgen, wenn ein Gläubiger neben einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel auch über einen weiteren Titel verfügt, mit dem die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung aus dem Zugum-Zug-Tite…
Die gefälschten Weinflaschen
Kann nachgewiesen werden, dass es sich bei hochwertigen Weinflaschen um Fälschungen handelt, hat der Händler diese zurückzunehmen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Berufung gegen das erstinstanzlich…
Zug-um-Zug – und die Zwangsvollstreckung
Hängt die Vollstreckung – wie im Streitfall – von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nach § 756 Abs. 1 ZPO nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme …
Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtre-tung einer Fondsbeteiligung – und die Zwangsvollstreckung
Ist der Schuldner zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung des Gläubigers an einem Investmentfonds verurteilt worden und hat der Gerichtsvollzieher im Namen des Gläubigers dem Schuldner ein Angebot zum Abschluss eines Abtretungsvertrags gemacht, kann der Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 …
Zug-um-Zug-Forderung in der Insolvenz – und die Aufnahme des Klageverfahrens
Die Aufnahme des Verfahrens ist nicht deshalb unwirksam, weil die streitgegenständlichen Zugum-Zug-Forderungen vom Gläubiger nicht wirksam zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO); dies geschieht durch Anmeldung der Forderungen zur Tabelle1. Zugum-Zug-Forderungen können als …