Eine Revision ist mangels einer Beschränkung ihrer Zulassung durch das Berufungsgericht insgesamt statthaft. Dies gilt insbesondere, wenn die Entscheidungsformel des Berufungsurteils keinen Zusatz enthält, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt.
Zwar kann sich die Beschränkung der Rechtsmittelzulassung auch …



































