Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung – befreiende Wirkung der Zahlung trotz falschen Zahlungsempfängers

Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen Finanzamts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist. Im vorliegenden Fall hatte der Bundesfinanzhof darüber zu entscheiden, welche Folgen es …