Wildwechsel – und der Rettungskostenersatz der Teilkaskoversicherung

Bei Klage auf sog. Rettungskostenersatz wegen Wildwechsels gegen die Teilkaskoversicherung bedarf es der vollen richterlichen Überzeugung im Sinne des § 286 BGB, dass der Unfall durch einen Wildwechsel verursacht worden ist. Beweiserleichterungen kommen dem Kläger nicht zugute, die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln der Überzeugungsbildung in den Fällen der Behauptung …