Rechtsänderung nach der Übersiedlung – und das Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

Die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit bestimmen sich bei der Entscheidung über einen nach ständiger Aufenthaltnahme in Deutschland im Härtewege zu erteilenden Aufnahmebescheid nach der im Zeitpunkt der Übersiedlung geltenden Rechtslage1. Die Absenkung der Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit durch das Zehnte Änderungsgesetz zum Bundesvertriebenengesetz kann daher für einen Aufnahmebewerber, … 

Asyl und subsidiärer Schutz – und der Prüfumfang bei Zweitanträgen

Die Prüfung von Schutzgesuchen ist bei Zweitanträgen iSd. § 71 a AsylVfG materiell auf die geltend gemachten Wiederaufgreifensgründe beschränkt. Nach § 71 a Abs. 1 AsylVfG ist nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat, für den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren …