Wechselmodell – kein Regelfall für das Umgangsrecht?

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassugnsgerichts besteht keine gesetzgeberische Pflicht zur Einräumung eines paritätischen Umgangsrechts (“Wechselmodell”) getrennt lebender Eltern als Regelfall. Insbesondere folgt aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht, dass der Gesetzgeber den Gerichten für die Zuordnung von Rechten und Pflichten getrennt lebender Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorgeben … 

Umgangsrecht im Wechselmodell – auf Anorndung des Familiengerichts

Das Familiengericht darf auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sog. paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und legte dabei auch fest, unter welchen Voraussetzungen ein solches paritätisches Wechselmodell vom Familiengericht angeordnet werden kann. In dem jetzt […]

Paritätisches Wechselmodell – als Umgangsregelung des Familiengerichts

Das Familiengericht darf auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sog. paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und legte dabei auch fest, unter welchen Voraussetzungen ein solches paritätisches Wechselmodell vom Familiengericht angeordnet …