Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer – und die Beschwerde gegen die Betreuerbestellung

Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen1. Der durch Art.19 Abs. 4 GG gebotene effektive Rechtsschutz erfordert, ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel auch im Fall des Vollmachtwiderrufs

Teilweiser Widerruf einer Vollmacht

Ein Widerruf muss die Vollmacht nicht insgesamt beseitigen. Auch ein teilweiser Widerruf ist möglich, durch den die fortbestehende Vollmacht lediglich beschränkt wird1. Insbesondere ist die Möglichkeit eines Teilwiderrufs der Vollmacht gegenüber einzelnen Dritten anerkannt2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Mai 2017 – IX ZR 238/15 Staudinger/Schilken, aaO § 168 Rn. 7; … 

Vollmachtswiderruf durch den Untervertreter

Ein Untervertreter ist nicht berechtigt, namens des Vertretenen die dem Hauptvertreter erteilte Vollmacht zu widerrufen. Eine Vollmacht kann, auch wenn es sich um eine Innenvollmacht handelt, durch Erklärung gegenüber dem Geschäftsgegner widerrufen werden1. Der Widerruf bringt die Vollmacht ex nunc zum Erlöschen2. Eine Untervollmacht kann einen geringeren oder gleichen, aber … 

Der Wunsch zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit geäußerte Absicht eines Betroffenen, eine erteilte (Vorsorge)Vollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen die Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten nicht rechtfertigen. Beabsichtigt das Gericht, die Befugnisse eines Betreuers auf den Widerruf erteilter Vorsorgevollmachten zu erstrecken, setzt dies tragfähige … 

Vorsorgevollmacht – und der Widerruf durch den Betreuer

Die Rechtsmacht des Betreuers zum Widerruf einer General- und Vorsorgevollmacht erfordert die ausdrückliche Zuweisung dieser Befugnis durch gerichtlichen Beschluss1. Diese Zuweisung setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt. Sind behebbare … 

Kontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis „Widerruf einer Vorsorgevollmacht“

Mit den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis „Widerruf einer Vorsorgevollmacht“ hatte sich 1 der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 1896 Abs. 1 a BGB darf gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Daher muss auch vor der Bestellung eines Kontrollbetreuers festgestellt werden, … 

Vorsorgevollmacht – und ihr Widerruf durch den Betreuer

Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist1. Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und … 

Zweifel am Widerruf einer Vorsorgevollmacht – und die Einrichtung einer Betreuung

Ist zweifelhaft, ob eine Vorsorgevollmacht wirksam widerrufen worden ist, können die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten wegen der dadurch bedingt eingeschränkten Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr regelmäßig nicht ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden. Zwar darf ein Betreuer gemäß § 1896 Abs. 2 BGB nicht bestellt werden, … 

Anordnung der Betreuung – und die Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten

Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen1. Auch eine etwaige verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer nach Vollmachtwiderruf fortdauernden Vertretung des Betroffenen durch den Vorsorgebevollmächtigten kann diesem nur die Befugnis geben, eine Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung im Namen des Betroffenen einzulegen. Wird eine vom …