Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin – und die Anordnung der Vorführung der Aufzeichnung

Die Entscheidung, die persönliche Vernehmung (§ 250 StPO) einer Zeugin durch Vorführung der BildTonAufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zu ersetzen, muss durch gerichtlichen Beschluss und nicht durch eine bloße Anordnung des Vorsitzenden getroffen werden. Durch den Wortlaut der seit dem 1.09.2013 geltenden Fassung des § 255a StPO ist klargestellt, dass Entscheidungen … 

Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin – Vorführung der Aufzeichnung statt erneuter Zeugenvernehmung

Die Entscheidung, die persönliche Vernehmung (§ 250 StPO) einer Zeugin durch Vorführung der BildTonAufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zu ersetzen, bedarf gemäß § 255a Abs. 2 S. 3 StPO einer hinreichenden Begründung. Insoweit ist es unzureichend, wenn die Gründe der Anordnung lediglich die tatsächlichen Voraussetzungen wiedergeben, die die Ermessensentscheidung eröffnen; die …