§ 22a Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung. Eine Doppelbestrafung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber eine Geldbuße na…
Schlagwort: Vertretenmüssen
Die wegen eines Softwarefehlers verspätete Übermittlung einer Rentenbezugsmitteilung
Ob eine mitteilungspflichtige Stelle die verspätete Übermittlung gemäß § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG nicht zu vertreten hat, ist anhand des auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstabs zu beurteilen. Ein Softwareuntern…