Die unerwünschte Werbung per E-Mail

Wird unter Kaufleuten eine unerwünschte E-Mail-Werbung geschickt, kann eine Vertragsstrafe von 3.000,00 Euro zu zahlen sein, wenn bereits vorher eine strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben worden ist. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und damit gleichzeitig das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt. Geklagt hat die Betreiberin … 

Strafbewehrte Unterlassungserklärung – und die Insolvenzanfechtung

Unterwirft sich der Verletzer eines Markenrechts dem Anspruch des Verletzten durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, stellt weder die für den Fall einer Zuwiderhandlung übernommene Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe noch deren Zahlung eine unentgeltliche Leistung des Verletzers dar. Der Bundesgerichtshof verneint für einen solchen Fall die Voraussetzungen einer Schenkungsanfechtung nach …