Für den Eintritt in das Versuchsstadium kommt es darauf an, wie weit derjenige, der den Entschluss zur Begehung einer Straftat gefasst hat, mit der Ausführung des Entschlusses gekommen ist. Dazu muss das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens getan hat, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden. …
Schlagwort: Unmittelbares Ansetzen
Versuchter unerlaubter Umgangs mit Abfällen – und das unmittelbare Ansetzen zur Tat
Für den Eintritt in das Versuchsstadium kommt es darauf an, wie weit derjenige, der den Entschluss zur Begehung einer Straftat gefasst hat, mit der Ausführung des Entschlusses gekommen ist. Dazu muss das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens getan hat, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden. …