Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten

Für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten kann der maßgebliche Normaltarif im Wege der tatrichterlichen Schadensschätzung ermittelt werden, wobei sowohl aus der Schwacke-Liste als auch aus der Fraunhofer-Liste jeweils das darin ausgewiesene arithmetische Mittel zu entnehmen ist1. Zu den zu ersetzenden Schäden aus den Verkehrsunfällen zählen die gem. § 249 Abs. 2 …