Nach der Vorschrift des § 30a Abs. 3 Satz 1 SG (§ 30a Abs. 3 Satz 1 SG a.F. und n.F. sind insoweit gleichlautend) kann die zuständige Stelle nachträglich den Umfang – sinngemäß also den Prozentsatz – der zu leistenden Arbeitszeit erhöhen, soweit zwingende dienstliche Gründe dies erfordern. Die Vorschrift …
Schlagwort: Teilzeitbechäftigung
Tarifliches Weihnachtsgeld – bei vorübergehender Teilzeitbeschäftigung
Maßgeblich für die Bemessung der Weihnachtszuwendung bei nicht vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nach § 7 Abs. 2 iVm. § 17 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin)1 der Umfang der Beschäftigung im Zeitraum von Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres. …