
Als Berufsjahre nach § 3 I Ziff. 1 des Gehaltstarifvertrags für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen zählen nur nachgewiesene Zeiten einer hauptberuflichen Redakteurstätigkeit im Arbeitsverhältnis. Tätigkeitszeiten als freier Journalist werden ausschließlich nach den hierfür vorgesehenen besonderen Tarifregelungen angerechnet.
Die Arbeitgeberin …





































