Die Streikbruchprämie – als zulässiges Kampfmittel

Ein bestreikter Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht auf die Klage eines Verkäufers gegen seinen Arbeitgeber, einem Einzelhandelsunternehmen. In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Betrieb, in der klagende Verkäufer vollzeit eingesetzt war, …