Fortdauer der Untersuchungshaft: der Haftgrund der Schwerkriminalität und die Straferwartung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das Gericht während laufender Hauptverhandlung vorzunehmen hat, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht1. Auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO2 liegt nach wie vor jedenfalls der Haftgrund der … 

Haftgrund Fluchtgefahr – und die Straferwartung im nicht bewährungsfähigen Bereich

Die Straferwartung kann im Allgemeinen allein die Fluchtgefahr nicht begründen. Sie ist nur Ausgangspunkt für die Erwägung, ob der in ihr liegende Anreiz zur Flucht auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt ist, der Beschuldigte werde ihm wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden. Je höher …