„Verbleib“ im Aussiedlungsgebiet

Ein Familienangehöriger kann nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er durchgängig im Aussiedlungsgebiet „verblieben“ ist. Dafür muss sich der Familienangehörige im Regelfall auch tatsächlich deutlich überwiegend -durchgängig- im Aussiedlungsgebiet aufgehalten haben. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall begehrte der 1935 geborene Spätaussiedler

Spätaussiedler – und die zwangsweise vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet

Der Zwang, für die Dauer des Aufnahmeverfahrens in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, begründet für einen Aufnahmebewerber, der sich ohne Aufnahmebescheid auf der Grundlage eines von seinem ausländischen Ehegatten abgeleiteten Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufhält, nicht stets eine besondere Härte. Eine vorübergehende Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet ist mithin nicht allein aufgrund einer Eheschließung … 

Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

Ein Aufnahmebewerber, dessen Aufnahmeantrag nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bestandskräftig abgelehnt worden ist, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG, wenn sich zwar bestimmte rechtliche Voraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufnahmebescheides nachträglich zu seinen Gunsten geändert haben, der bestandskräftige Ablehnungsbescheid jedoch auch … 

Die Internierung in unmittelbarer Nähe eines Atomwaffentestgeländes

Die von einem in Kasachstan gelegenen Atomwaffentestgelände ausgehende Strahlung kann für die in unmittelbarer Nähe internierten Wolgadeutschen Versorgungsansprüche wegen erlittener Gesundheitsschäden auslösen. Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall eines anerkannten Spätaussiedlers. Seine Eltern waren Wolgadeutsche und wurden im Jahr 1941 nach Kasachstan in eine Sondersiedlung zwangsweise umgesiedelt. In … 

Familiennachzug eines Spätaussiedlers – und die Rückkehr zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens

Eine besondere Härte im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG kann auch dann vorliegen, wenn der Zweck des Aufnahmeverfahrens durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid nicht beeinträchtigt wird. Das setzt aber voraus, dass deutschen Behörden eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets … 

Spätaussiedler – und das adoptierte Kind

Erst nach der Aussiedlung des Spätaussiedlers adoptierte Kinder können nicht nachträglich in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrte ein Spätaussiedler die nachträgliche Einbeziehung seines Enkels in seinen Aufnahmebescheid. Dieser wurde im Jahre 1996 in Kasachstan geboren und dort 2011 vom Sohn des Spätaussiedlers adoptiert. … 

Spätaussiedler – und der zwischenzeitlich zurückgekehrte Sohn

Ein Familienangehöriger kann nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall reiste die 1936 geborene, aus Kasachstan stammende Spätaussiedlerin und ihr 1971 geborene Sohn im November 1994 auf der Grundlage … 

Spätaussiedlereigenschaft – und ihre Beurteilungin Altfällen

Personen, die als Ehegatte oder Abkömmling in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen und danach in das Bundesgebiet übergesiedelt sind, haben grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse an der Erteilung eines nachträglichen Aufnahmebescheides als Spätaussiedler1. Bei der Entscheidung über einen nachträglichen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 BVFG richtet sich die (vorläufige) Beurteilung der … 

Beurteilung der Spätaussiedlereigenschaft in Altfällen

Bei der Entscheidung über einen nachträglichen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 BVFG richtet sich die (vorläufige) Beurteilung der Spätaussiedlereigenschaft als „sonstige Voraussetzung“ nach derselben Sach- und Rechtslage, die für die Entscheidung über die Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG heranzuziehen ist. Mithin bestimmt der Zeitpunkt der … 

Spätaussiedlereigenschaft in Altfällen

Auch in Altfällen beurteilt sich die Spätaussiedlereigenschaft nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung Das Begehren eines Ehegatten oder Abkömmlings eines Spätaussiedlers auf Ausstellung einer eigenen Spätaussiedlerbescheinigung ist grundsätzlich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung zu beurteilen. Die gesetzlichen Erleichterungen vom September 2013 bei der Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit …