§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Für Zwecke der zeitlichen Anwendungsbestimmung des § 36 Abs. 6a Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2009 bzw. …
Schlagwort: Sondervergütung
Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer – und die erweiterte Kürzung
§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Die sentschied jetzt der Bundesfinanzhof in dem Fall einer gewerblich geprägte Personengesellschaft in d…
Krankheitsbedingte Kündigung – wegen der Sondervergütung
Sondervergütungen iSv. § 4a EFZG (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni) begründen selbst in Jahren, in denen der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig war, keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber. Die Wirksamkeit ein…
Zinsen auf Darlehen von Personengesellschaftern
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Über die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 40 EStG und über das Abzugsverbot …
Sonderleistungen an den Vorstand einer Aktiengesellschaft
Die Vereinbarung in dem Dienstvertrag des Vorstands einer Aktiengesellschaft, nach der der Aufsichtsrat ihm Sonderleistungen nach billigem Ermessen bewilligen kann, es sich dabei um freiwillige Zuwendungen handelt und aus ihnen kein Rechtsanspruch abge…
Betriebliche Übung – und die Vorstandsvergütung
Ein Vorstandsmitglied kann einen Anspruch auf eine Sonderleistung nicht auf eine betriebliche Übung der Aktiengesellschaft stützen. Eine betriebliche Übung begründet für den Vorstand keinen Anspruch, sondern kann nur für die Auslegung seines Anstellung…
Kapitalertragsteuerpflicht auf Sondervergütungen für öffentlich-rechtliche Körperschaften
Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts (hier: ein Landkreis) an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der Kapitalertragsteuer1. Zu den …