Bei der Verlegung von Fliesen muss der Wohnungseigentümer auf den Trittschall achten

Gerade Bewohner von Altbauten kennen das Problem, dass die Häuser hellhörig sind. Damit sind heutzutage natürlich auch immer Streitigkeiten wegen Lärmbelästigungen vorprogrammiert. Wie ist nun die Rechtslage, wenn in einem solchen recht hellhörigen Altbau, bei dem es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, ein Eigentümer den Teppichboden gegen einen Fliesenbelag austauscht und der Eigentümer der darunterliegenden […]

Das bei der Veräueßerung unbekannte Sondereigentum

Ist den Vertragsparteien bei der Veräußerung von Wohnungseigentum nicht bekannt, dass das Sondereigentum in größerem Umfang entstanden ist, als es die tatsächliche Bauausführung erkennen lässt, erlaubt eine vor Vertragsschluss erfolgte Besichtigung des Kaufobjekts nicht den Schluss, dass die Auflassung auf das Sondereigentum in den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen beschränkt … 

Wohnungseigentumssachen

Zu den Wohnungseigentumssachen gehören nach § 43 Nr. 1 WEG Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Der Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu den … 

Sondereigentum am Doppelstockparkplatz

Das zu einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Doppelstockparker (Duplex-Parker) gehörende Fahrblech ist – auch soweit es entfernt werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage im Übrigen zu beeinträchtigen – nicht sondereigentumsfähig. Kosten von Instandsetzungsmaßnahmen an diesen Duplex-Parkplätzen können nicht abweichend von § 16 Abs. 2 WEG den Eigentümern der Tiefgaragenstellplätze pro …