Werktitelschutz von Smartphone-Apps

Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones können grundsätzlich Werktitelschutz genießen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betreibt die Klägerin, ein in Köln ansässiger Fernseh- und Onlinekonzern, unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zum Abruf bereithält. Seit 2009 bietet sie entsprechende Informationen […]

Smartphone-Apps – und der Werktitelschutz

Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones können grundsätzlich Werktitelschutz genießen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betreibt die Klägerin, ein in Köln ansässiger Fernseh- und Onlinekonzern, unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zum Abruf bereithält. Seit …