Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung – und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Die Straftat der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 StGB) wird nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz durch die Strafbarkeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB verdrängt1. Die Annahme von Gesetzeseinheit würde der Klarstellungsfunktion des …