Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bestätigt, nach der sich bei Außenprüfungen der Lauf der Festsetzungsfrist nur bei definitivem Unterbleiben der Schlussbesprechung nach dem Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung richte, und ansonsten nach dem Zeitpunkt der Schlussbesprechung. Dies sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Worum ging es? Das Finanzamt begann bei der Beschwerdeführerin im Jahr 1980 […]
Schlagwort: Schlussbesprechung
Verzicht auf die Schlussbesprechung – und die Festsetzungsverjährung
Bei einer Außenprüfung läuft die Festsetzungsfrist für die betroffenen Steuern nicht ab, bevor die auf Grund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind, § 171 Abs. 4 Satz 1 AO. Die Festsetzungsfrist endet nach § 171 Abs. 4 Satz 3 AO spätestens, wenn seit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem …