Steuerfestsetzungsfrist kann an der Schlussbesprechung ausgerichtet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bestätigt, nach der sich bei Außenprüfungen der Lauf der Festsetzungsfrist nur bei definitivem Unterbleiben der Schlussbesprechung nach dem Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung richte, und ansonsten nach dem Zeitpunkt der Schlussbesprechung. Dies sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Worum ging es? Das Finanzamt begann bei der Beschwerdeführerin im Jahr 1980 […]