Äußerung mit satirisch-spöttischer Anspielung ohne herabsetzenden Inhalt verletzen nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Vorsitzenden einer Gewerkschaft nicht zur…
Schlagwort: Satire
Böhmermanns „Schmähkritik“ vor der Hamburger Pressekammer
Die Grenze der in Form von Satire geäußerten Kritik am Verhalten Dritter ist dort erreicht, wo es sich um eine reine Schmähung oder eine Formalbeleidigung handelt und die Menschenwürde angetastet wird. Im Falle des auf den türkischen Präsidenten bezogenen Gedichts von Jan Böhmermann ist diese Grenze durch bestimmte Passagen des …