Der Verlust aus dem Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, ist nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen. Die Verluste aus dem Rückkauf der fondsg…
Schlagwort: Rückkauf
Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung – und die steuerliche Berücksichtigung der Verluste
Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Die Nichtberücksichtigung des Verlusts des Klägers aus der…
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Rückkauf einer Sterbegeldversicherung – und die Einkommensteuer
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG erfasst auch eine abgeschlossene Sterbegeldversicherung. Nach dieser Vorschrift gehört bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, deren Vertrag nach dem 31.12 2004 abgeschlossen worden ist, der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der…
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Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung – und die steuerliche Berücksichtigung der Verluste
Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Die Nichtberücksichtigung des Verlusts des Klägers aus der Veräußerung der Ansprüche aus der fondsgebundenen Lebensversicherung wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht …
Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG erfasst auch eine abgeschlossene Sterbegeldversicherung. Nach dieser Vorschrift gehört bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, deren Vertrag nach dem 31.12 2004 abgeschlossen worden ist, der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Weitere …