Rahmendienstpläne – und die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

Sowohl die Zuordnung der Stammarbeitnehmer als auch die der neu eingestellten Arbeitnehmer zu den lediglich arbeitsplatzbezogenen Rahmendienstplänen und zu den auf Grundlage der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit erstellten Saisondienstplänen unterfällt als Festlegung der konkreten Lage und Verteilung der Arbeitszeit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. Weder … 

Dienstpläne – und die Zuordnung neuer Mitarbeiter

Auch die Zuweisung neu eingestellter Mitarbeiter in bestehende mitbestimmte Rahmendienstpläne unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Regelmäßige Verstöße der Arbeitgeberin hiergegen begründen einen allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB analog iVm. §§ 2, 87 Abs. …