Die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegen den Prozessbevollmächtigten beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als …
Schlagwort: Missbrauchsgebühr
Substanzlose Verfassungsbeschwerden vom Fließband
Einem Beschwerdeführer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden. Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose …
Substanzlose Verfassungsbeschwerden vom Fließband
Einem Beschwerdeführer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden. Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose …
Der unbelehrbare Rechtsanwalt – und die Missbrauchsgebühr
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Rechtsanwalt, der Verfassungsbeschwerden -mit teilweise wortgleichen Beschwerdebegründungen- offensichtlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG entsprechend begründet hat, weil der Beschwerdeschrift jegliche auf den Einzelfall bezogene Auseinandersetzung …
Karlsruhe – und die Missbrauchsgebühr
Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos …
Die erfolglose Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr gegen den Rechtsanwalt
Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde …
Das Bundesverfassungsgericht – und die Missbrauchsgebühr
Ein Missbrauch im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar …
Das Bundesverfassungsgericht – und die Missbrauchsgebühr
Ein Missbrauch im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar …
Verfassungsbeschwerde – und die Missbrachsgebühr
Eine Verfassungsbeschwerde ist missbräuchlich erhoben, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben …
Die zur Fristwahrung eingelegte Verfassungsbeschwerde …
Eine Verfassungsbeschwerde, die „zur Fristwahrung“ mit einer nur kurzen, 6-zeiligen Begründung eingereicht wird, kann auch für den einreichenden Verfahrensbevollmächtigten mit einer Missbrauchsgebühr enden. Dies zeigt ein aktueller Fall: Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen presserechtliche Beschlüsse des Landgerichts Hamburg und des …
Die x‑te Verfassungsbeschwerde…
Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann 1. Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt …
Verfassungsbeschwerden im Übermaß
Ein die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG rechtfertigender Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert …
Keine Neubesetzung der Bundesregierung
Womit sich das Bundesverfassungsgericht alles befassen muss… Aktuell musste das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag entscheiden, im Wege der einstweiligen Anordnung Deutschland zu verpflichten, die komplette Bundesregierung neu zu besetzen, Richterbesetzungen neu vorzunehmen, wobei die Neubesetzung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei …
Das Bundesverfassungsgericht – und die Missbrauchsgebühr
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG kann vom Bundesverfassungsgericht eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen …
Die beleidigende Verfassungsbeschwerde
Ein nach § 34 Abs. 2 BVerfGG die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr rechtfertigender Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt. So hat das Bundesverfassungsgericht im …
Missbrauchsgebühr für den Prozessbevollmächtigten
Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann auch dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jeden erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der …
Die offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde – und die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Wird eine Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 3 Abs. 2 BVerfGG erhoben, kann dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig …
Wenn das Bundesverfassungsgericht sauer ist…
Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht …
Das Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Beschwerdestelle
Die Benutzung des Bundesverfassungsgerichts als “allgemeine Beschwerdestelle” rechtfertigt die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr.
Die Erhebung einer Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Danach kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde …
Wenn das Bundesverfassungsgericht genervt ist…
Ob eine Missbrauchsgebühr von 250 € einen Querulanten von weiteren Eingaben abhält? Das Bundesverfassungsgericht versuchte es jedenfalls: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 € auferlegt. Die als Verfassungsbeschwerde auszulegende Eingabe……
Der gerichtsbekannte Beschwerdeführer – oder: das BVerfG ist genervt…
Ob eine Missbrauchsgebühr von 250 € einen Querulanten von weiteren Eingaben abhält? Das Bundesverfassungsgericht versuchte es jedenfalls:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 € auferlegt.
Die als Verfassungsbeschwerde auszulegende Eingabe …
Das Bundesverfassungsgericht – und die Missbrauchsgebühr
Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Danach kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG einen Missbrauch darstellt …
Mehrere hundert Verfassungsbeschwerden – und die Missbrauchsgebühr
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.
So auch in hier entschiedenen Fall: Der Beschwerdeführer hat mehrere hundert, im Wesentlichen gleichlautende Verfassungsbeschwerden gegen …
Verfassungsbeschwerde – und der unwahre Vortrag zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen
Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzungen, etwa zur Wahrung der Beschwerdefrist, führt sowohl zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wie auch zur Versetzung einer Missbrauchsgebühr.
Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt grundsätzlich auch, dass ein Beschwerdeführer zu den …
Wenn das Bundesverfassungsgericht genervt ist…
Ein Missbrauch im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.
Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer mehrere hundert, …
Mehrere hundert im Wesentlichen gleichlautende Verfassungsbeschwerden…
Ein Missbrauch im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.
Im vorliegenden Fall, in dem das Bundesverfassungsgericht dem …
Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr
Die Erhebung einer Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Danach kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt.
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig …
Die nachträgliche Mißbrauchsgebühr – das Nachtreten des Bundesverfassungsgerichts
In Rahmen eines Verfahrens wegen einer bereits abgelehnten eisntweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht der Bevollmächtigten des Antragsstellers nachträglich noch eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600 € auferlegt.
Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen anlässlich des “G-20-Gipfels” in Hamburg hat das zuständige …
Abschiebung nach Afghanistan – und die Missbrauchsgebühr des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan abgelehnt und zugleich dem Bevollmächtigten des Antragstellers wegen grob irreführender Angaben eine Missbrauchsgebühr in der höchstmöglichen Höhe von 2.600 € auferlegt.
…Mißbrauchsgebühr des Bundesverfassungsgerichts – und die Erinnerung gegen deren Kostenansatz
Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nicht gegen die Verhängung einer Missbrauchsgebühr durch das Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
In dem hier entschiedenen Fall hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin eine Missbrauchsgebühr von …
Missbrauchsgebühr für die Verfassungsbeschwerde – wegen der Diffamierung von Ermittlungsbehörden
Eine Missbrauchsgebühr kann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form die gebotene Sachlichkeit vermissen lässt1, und auch dann, wenn der Beschwerdeführer versucht, dem Gericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten2. Das Instrument der Verfassungsbeschwerde …
Beleidigungen in der Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten
Ein Missbrauch im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt1. Dies sah das Bundesverfassungsgericht im vorliegend entschiedenen Fall …
Missbrauchsgebühr – für nicht nachvollziehbare Wiederholungen und Allgemeinplätze
Ein Missbrauch im sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss1. Das war hier nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts …
Die 100. Verfassungsbeschwerde – und die Mißbrauchsgebühr
Ein Missbrauch im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss1. Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es …
4 x Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühren auch für den Bevollmächtigten
Ein Missbrauch im Sinne vom § 34 Abs. 2, 1. Alternative BVerfGG liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss1. Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, …
Die zu nachlässig begründete Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr
Unter Berücksichtigung insbesondere der Nachlässigkeit seines Vortrags in der Beschwerdebegründung kann das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis Gebrauch machen, dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2, 1. Alternative BVerfGG eine Missbrauchsgebühr aufzuerlegen. Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann …
Missbrauchsgebühr für den Bevollmächtigten
Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und …
Das Bundesverfassungsgericht ist genervt…
Normalerweise lassen sich Richter ja nicht anmerken, wenn eine Partei sie nervt. Aber manchmal – nach 4 nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde – werden selbst die Verfassungsrichter deutlich: Die Beschwerdeführerin wird für künftige Verfahren darauf hingewiesen, dass ihr oder ihren Bevollmächtigten …
Der abgelehnte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – und seine Wiederholung
Ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage fehlt ein Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schon deshalb, weil es sich um die bloße Wiederholung eines bereits abgelehnten Antrags handelt1.
Ist ein Antrag bereits zuvor abgelehnt worden, …
Missbrauchsgebühr für die sinnlose Aneinanderreihung von Textbausteinen
Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb …





