Paketfahrer – Subunternehmer oder abhängig Beschäftigter?

Ist ein Paketfahrer durch ein Qualitätshandbuch und einen Verhaltenskodex in die Abläufe eines Logistikunternehmens eingebunden, wird er sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn der Zusteller einen eigenen PKW nutzt. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Paketfahrers aus Hattingen geurteilt, der als Sub-Sub-Unternehmer Pakete mit einem eigenen PKW-Kombi für ein bundesweit …