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Kinderbetreuung – und die Pflicht der Kommunen
Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur Erfüllung des Anspruchs auf Kinderbetreuung im Wesentlichen erfolglos: Zu den für die Länder zwingenden Vorgaben des Grundgesetzes gehört Art. 28 Abs. 2 GG. Das Landesrecht darf daher keine Regelungen enthalten, die mit Art. 28 Abs. 2 GG …