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Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage – und die fehlende Steuerbescheinigung
Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf 0 €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich. Gegen diese vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 27 …