Der Bundesgerichtshof hat in zwei ausgewählten, die Lieferung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie betreffenden Verfahren auf Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesrepublik Deutschland hin die Revision zugelassen.
Die Bundesrepublik Deutschland (Klägerin im ersten Verfahren [1]; Beklagte im zweiten Verfahren [2]) …























