Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die noch bestehende Arbeitsfähigkeit

Für einen Hang ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren. Dabei muss diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und der erforderliche Hang

Der für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang des Täters zum übermäßigen Drogengenuss und den begangenen Taten sowie seiner zukünftigen Gefährlichkeit wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch infrage gestellt, dass neben dem Hang auch andere Umstände mit dazu beigetragen haben, dass … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Kriminalprognose

Lässt der Tatrichter durch den Hinweis auf § 35 BtMG in den Urteilsgründen erkennen, dass er den betäubungsmittelabhängigen Täter für therapiebedürftig hält, begegnet die gleichzeitige Verneinung der Gefahr, dieser werde infolge seines Hanges künftig erhebliche rechtswidrige Taten – insbesondere Beschaffungstaten – begehen, jedenfalls dann rechtlichen Bedenken, wenn er insoweit allein … 

Unterbringung in der Psychiatrie – und die Beschaffungskriminalität

Für den erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstaten ist es nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache oder “bestimmender Auslöser” für die Anlasstat ist. Vielmehr ist ein solcher Zusammenhang bereits dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige … 

Unterbringung in der Entziehungsanstalt – und der symptomatische Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstaten

Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist. Vielmehr ist ein solcher Zusammenhang bereits dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat1. Dass außer dem Hang weitere Persönlichkeitsmängel eine … 

Die psychische Disposition als Hang – und die Unterbringung in der Entziehungsanstalt

Die Voraussetzungen eines Hanges gemäß § 64 Satz 1 StGB sind nicht nur im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit gegeben; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass eine … 

Entziehungsanstalt – und der übermäßige Genuss von Rauschmitteln

Für die Annahme eines Hangs ist nach ständiger Rechtsprechung ausreichend eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB … 

Unterbringung in der Entziehungsanstalt – und die Alkoholabhängigkeit

Für einen Hang im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln … 

Entziehungsanstalt – und das Kiffen

Für einen Hang ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls … 

Unterbringung in der Entziehungsanstalt – trotz nur noch gelegentlichen Trinkens

Eine Alkoholabhängigkeit kann auch dann die Voraussetzungen der Unter-bringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erfüllen, wenn der Angeklagte seit der Entlassung aus der letzten stationären Behandlung seiner Alkoholkrankheit “nur noch gelegentlich” Alkohol getrunken, die Tat jedoch im Rausch begangen hat. Die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Prognosse zukünftiger Beschaffungskriminalität

Die Maßregel nach § 64 StGB erfordert, dass die Gefahr besteht, die Angeklagte werde infolge ihres Hanges in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen. Die Prognose ist für den Einzelfall zu treffen, wobei der Tatrichter die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen hat, dass das Revisionsgericht … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und der erforderliche Hang

für einen Hang gemäß § 64 StGB eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und der symptomatische Zusammenhang zwischen Hang und Tat

Ein für eine Unterbringung nach § 64 StGB erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Taten ist anzunehmen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist1, … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die eingewurzelte psychische Disposition

Für einen Hang ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und der Hang zum Rauschmittelkonsum

Für einen Hang ist nach ständiger Rechtsprechung ausreichend eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls … 

Unterbringung in der Entziehungsanstalt – ohne psychische Abhängigkeit

Für einen Hang gemäß § 64 StGB ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene … 

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die fehlenden Erfolgsaussichten

Indem ausschließlich die vom Angeklagten bislang freiwillig unternommenen “niederschwelligen” Versuche einer Therapie in den Blick genommen werden, wird es versäumt, sich wie geboten mit der Frage zu befassen, ob bei dem Angeklagten die Bereitschaft, sich auf eine Behandlung seines Alkoholmissbrauchs im Rahmen einer Unterbringung nach § 64 StGB einzulassen, durch … 

Entziehungsanstalt – und der erforderliche Hang

Dem Umstand, dass durch den Rauschgiftgebrauch bereits die Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, kommt für das Vorliegen eines Hanges zwar eine wichtige indizielle Wirkung zu, das Fehlen dieser Beeinträchtigungen schließt indes die Bejahung eines Hanges nicht aus1. Ausreichend ist es bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial …