Die zum Kindernachzug nach § 32 AufenthG entwickelten Grundsätze zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einer gesetzlichen Altersgrenze1 gelten auch für den
Schlagwort: Härtefallregelung
Kindernachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
Die zum Kindernachzug nach § 32 AufenthG entwickelten Grundsätze zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einer gesetzlichen Altersgrenze1 gelten auch für den Nachzug zum subsidiär schutzberechtigten Elternteil nach § 36a AufenthG. Der Ausschluss des…
Härtefallregelung nach dem TV UmBw – und der angebotene Arbeitsplatz
§ 3 TV UmBw verpflichtet die Bundeswehr, Arbeitsplatzangebote in einer abgestuften Reihenfolge zu prüfen und betroffenen Beschäftigten zu unterbreiten. Dazu gehören bei Fehlen gleichwertiger Arbeitsplätze auch solche, die tariflich geringer bewertet sind. Vorrang hat das Angebot eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes im Bundesdienst. Das macht § 3 Abs. 4 Satz 1 …
Härtefallregelung nach dem TV UmBw
Ein klagbarer Anspruch auf Abschluss der Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw besteht grundsätzlich nicht. § 11 TV UmBw verlangt von der Bundeswehr nicht, nur gleichwertige Arbeitsplätze anzubieten. Die Möglichkeit, eine Härtefallregelung abzuschließen, besteht nur, wenn dem Beschäftigten kein Arbeitsplatz “nach § 3” TV UmBw angeboten werden kann. Diese Bestimmung …
Härtefallregelung nach § 11 TVUmBw
Für die tarifvertraglichen Voraussetzungen auf Abschluss einer Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw ist allein auf den gegenwärtigen Zeitpunkt abzustellen. Der Anspruch ist nicht gegeben, wenn dem Arbeitnehmer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein zumutbarer Arbeitsplatz im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 3 a TV UmBw angeboten …
Härtefallregelung im Rahmen der Bundeswehrreform
Auf eine Härtefallregelung nach § 11 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw)1 besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Der Abschluß einer Härtefallregelung liegt nicht im rechtsgestaltenden Ermessen der Bundeswehr, wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 TV UmBw …