Härtefallregelung nach dem TV UmBw – und der angebotene Arbeitsplatz

§ 3 TV UmBw verpflichtet die Bundeswehr, Arbeitsplatzangebote in einer abgestuften Reihenfolge zu prüfen und betroffenen Beschäftigten zu unterbreiten. Dazu gehören bei Fehlen gleichwertiger Arbeitsplätze auch solche, die tariflich geringer bewertet sind. Vorrang hat das Angebot eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes im Bundesdienst. Das macht § 3 Abs. 4 Satz 1 … 

Härtefallregelung nach dem TV UmBw

Ein klagbarer Anspruch auf Abschluss der Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw besteht grundsätzlich nicht. § 11 TV UmBw verlangt von der Bundeswehr nicht, nur gleichwertige Arbeitsplätze anzubieten. Die Möglichkeit, eine Härtefallregelung abzuschließen, besteht nur, wenn dem Beschäftigten kein Arbeitsplatz “nach § 3” TV UmBw angeboten werden kann. Diese Bestimmung …