Rückzahlung von Gewinnausschüttungen

Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs der Gesellschaft aus § 62 I Satz 1 und 2 AktG sind, dass der Aktionär die Gewinnanteile entgegen den Vorschriften des Aktiengesetzes bezogen hat und im Zeitpunkt des Bezugs wusste oder infolge von Fahrlässigkeit nicht wusste, dass er zum Bezug nicht berechtigt war. In dem hier vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall standen […]