Mit der Auslegung einer Verjährungseinredeverzichtserklärung eines vom Insolvenzverwalter nach § 64 GmbHG a.F. in Anspruch genommenen Geschäftsführers hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Dem zugrunde lag ein Fall aus Leipzig. Der Beklagte war seit 2009 Geschäftsführer der D. GmbH …






