Die teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage – und das gewillkürte Betriebsvermögen

Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen. Hat die Doppelgarage nach den Grundsätzen, die für die bilanzsteuerrechtliche Aufteilung von Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen gelten, nicht zum notwendigen Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, setzt die Realisierung eines Entnahmegewinns voraus, dass die Doppelgarage Teil des … 

Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes – und die fehlende Zuordnungsentscheidung

Die anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung. Ist ein Gegenstand sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers vorgesehen (gemischte Nutzung), wird der Gegenstand nur dann für das Unternehmen bezogen, wenn und soweit der Unternehmer ihn seinem Unternehmen zuordnet1. … 

Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden – und die Aufteilungsmethode

Bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes kann für den Vorsteuerabzug -im Gegensatz zu den Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung- nicht darauf abgestellt werden, welche Aufwendungen in bestimmte Teile des Gebäudes eingehen; vielmehr kommt es insoweit auf die prozentualen Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes an. Bei der Herstellung eines …