Nimmt das Finanzamt nach der rechtskräftigen gerichtlichen Aufhebung eines rechtswidrigen Grundlagenbescheids die nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gebotene Herabsetzung der Steuer im Folgebescheid nicht vor und erlässt es stattdessen einen zweiten rec…
Schlagwort: Folgebescheid
Gewerbesteuermessbescheid – und die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid
Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG wird der Gewerbesteuermessbescheid wie ein Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid (Folgebescheid) behandelt1. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die gegen den Folgebescheid gerichtete Klage, mit der -wi…
Die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid
Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG sind bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum, auf dessen Schluss der vortragsfä…
AdV des Folgebescheides – und die Sicherheitsleistung
Ist die Sicherheitsleistung in der Entscheidung über die AdV des Grundlagenbescheides nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden, kann im Verfahren über die AdV des Folgebescheides eigenständig über die Sicherheitsleistung entschieden werden. Eine AdV un…
Wirkhinweis in der Einheitswertfeststellung – und die Festsetzungsverjährung
Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. Nach § 181 Abs. 5 AO kann eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der…
Änderung des Folgebescheids – und die Grenzen der Bindungswirkung des Grundlagenbescheid
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO enthält eine Berechtigung sowie eine Verpflichtung der Finanzbehörde zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit, als die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids reicht. Der Umfang der vorzunehmenden Anpassung des Folgebes…
Steuerbescheid, Zinsbescheid – und die Festsetzungsverjährung
Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt. Ergeht hingegen ein Z…
Klage gegen einen Folgebecheid – und die Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid
Die Klage gegen einen Folgebescheid ist nicht allein deswegen unzulässig, weil sie ausschließlich mit Einwendungen begründet wird, die den Grundlagenbescheid betreffen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen -entgegenstehenden- Rechtsprechung. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wandte sich die Klägerin gegen die vom Finanzamt in den Verlustfeststellungsbescheiden
Der angegriffene Grundsteuermessbescheid – und die Zerlegungsbescheide
Die Zerlegungsbescheide sind Folgebescheide der Messbescheide1. Nach § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung kann in dem gegen den Folgebescheid geführten Klageverfahren nicht über Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid entschieden werden2. Erfährt der Grundlagenbescheid -wie hier die angegriffenen Grundsteuermessbescheide- keine Änderung, ist die Klage gegen den Folgebescheid -im …
Klage gegen einen Folgebescheid
Nach der hier entsprechend anzuwendenden Rechtsprechung des Bundessfinanzhofs ist die Klage gegen einen Folgebescheid auch insoweit zulässig ist, als Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden und eine zunächst unbegründete Klage durch eine Änderung des Grundlagenbescheides begründet werden kann1. Zwar ist es in solchen Fällen regelmäßig geboten und zweckmäßig, dass das …
Der nicht beachtete Grundlagenbescheid
Durch das Nichtbeachten eines Grundlagenbescheids bei der erstmaligen Festsetzung der Steuer oder einer Folgeänderung wird der Grundlagenbescheid nicht „verbraucht“. Er ist nach wie vor geeignet, eine spätere nochmalige Änderung des Folgebescheids zu rechtfertigen. Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO darf ein formell bestandskräftiger Steuerbescheid, …
Aufhebung des Einkommensteuerbescheides – und keine Folgen für den Gewerbesteuermessbescheid
Nach § 35b Abs. 1 GewStG ist der Gewerbesteuermessbescheid oder Verlustfeststellungsbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn der Einkommensteuerbescheid, der Körperschaftsteuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid aufgehoben oder geändert werden und die Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt. Diese Regelung bezweckt, unnötige Doppelverfahren zu vermeiden. Der Steuerpflichtige soll …
Feststellungen im Grundlagenbescheid – und ihre Anfechtung
Nach § 351 Abs. 2 AO können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden. Diese Vorschrift findet auch im finanzgerichtlichen Verfahren Anwendung (§ 42 FGO). Die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist ein Grundlagenbescheid und damit …
Geringe Bedeutung einer gesonderten Feststellung – und die drohende Festsetzungsverjährung der Folgebescheide
Die geringe Bedeutung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (i.S.v. § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 AO) kann auch aufgrund einer drohenden Festsetzungsverjährung der Folgebescheide ausgeschlossen sein. Gemäß § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 AO gilt das Gebot des § 180 Abs. 1 …
Änderung des Grundlagenbescheids – während des Klageverfahrens gegen den Folgebescheid
Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist die für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzbehörde verpflichtet, die notwendigen Folgerungen aus dem Grundlagenbescheid zu ziehen1. Dabei kann die Finanzbehörde den Folgebescheid bereits vor dem Grundlagenbescheid erlassen (§ 155 Abs. 2 AO). Ergeht der Grundlagenbescheid nachträglich, …
Saldierung bei Änderung eines Folgebescheids
Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO führt sowohl die Aufhebung als auch der Erlass eines Grundlagenbescheids zur Änderung des Folgebescheids. Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten (§ 177 Abs. 1 AO) bzw. zugunsten (§ 177 Abs. 2 AO) des Steuerpflichtigen vor, …