Klage gegen einen Folgebecheid – und die Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid

Die Klage gegen einen Folgebescheid ist nicht allein deswegen unzulässig, weil sie ausschließlich mit Einwendungen begründet wird, die den Grundlagenbescheid betreffen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen -entgegenstehenden- Rechtsprechung. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wandte sich die Klägerin gegen die vom Finanzamt in den Verlustfeststellungsbescheiden

Der angegriffene Grundsteuermessbescheid – und die Zerlegungsbescheide

Die Zerlegungsbescheide sind Folgebescheide der Messbescheide1. Nach § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung kann in dem gegen den Folgebescheid geführten Klageverfahren nicht über Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid entschieden werden2. Erfährt der Grundlagenbescheid -wie hier die angegriffenen Grundsteuermessbescheide- keine Änderung, ist die Klage gegen den Folgebescheid -im … 

Klage gegen einen Folgebescheid

Nach der hier entsprechend anzuwendenden Rechtsprechung des Bundessfinanzhofs ist die Klage gegen einen Folgebescheid auch insoweit zulässig ist, als Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden und eine zunächst unbegründete Klage durch eine Änderung des Grundlagenbescheides begründet werden kann1. Zwar ist es in solchen Fällen regelmäßig geboten und zweckmäßig, dass das … 

Der nicht beachtete Grundlagenbescheid

Durch das Nichtbeachten eines Grundlagenbescheids bei der erstmaligen Festsetzung der Steuer oder einer Folgeänderung wird der Grundlagenbescheid nicht „verbraucht“. Er ist nach wie vor geeignet, eine spätere nochmalige Änderung des Folgebescheids zu rechtfertigen. Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO darf ein formell bestandskräftiger Steuerbescheid, … 

Aufhebung des Einkommensteuerbescheides – und keine Folgen für den Gewerbesteuermessbescheid

Nach § 35b Abs. 1 GewStG ist der Gewerbesteuermessbescheid oder Verlustfeststellungsbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn der Einkommensteuerbescheid, der Körperschaftsteuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid aufgehoben oder geändert werden und die Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt. Diese Regelung bezweckt, unnötige Doppelverfahren zu vermeiden. Der Steuerpflichtige soll … 

Änderung des Grundlagenbescheids – während des Klageverfahrens gegen den Folgebescheid

Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist die für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzbehörde verpflichtet, die notwendigen Folgerungen aus dem Grundlagenbescheid zu ziehen1. Dabei kann die Finanzbehörde den Folgebescheid bereits vor dem Grundlagenbescheid erlassen (§ 155 Abs. 2 AO). Ergeht der Grundlagenbescheid nachträglich, …