Ermessenseinbürgerung – und der Lebensunterhalt im Ausland lebender Angehöriger

Ein Einbürgerungsbewerber muss bei der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG den Lebensunterhalt seiner Familie sichern können; dabei sind auch die im Ausland lebenden Angehörigen zu berücksichtigen. Im hier vom Bundesverwaltugnsgericht entschiedenen Fall begehrte der 1972 geborene Kläger, ein staatenloser Palästinenser, seine Einbürgerung. Er ist 1997 erstmals in das Bundesgebiet eingereist. …