Bei der Ermessenseinbürgerung muss der Einbürgerungsbewerber nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG den Lebensunterhalt auch solcher Angehöriger sichern können, die im Ausland leben. Nach § 8 Abs. 1 StAG kann ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er u.a. …
Schlagwort: Ermessenseinbürgerung
Ermessenseinbürgerung – und der Lebensunterhalt im Ausland lebender Angehöriger
Ein Einbürgerungsbewerber muss bei der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG den Lebensunterhalt seiner Familie sichern können; dabei sind auch die im Ausland lebenden Angehörigen zu berücksichtigen. Im hier vom Bundesverwaltugnsgericht entschiedenen Fall begehrte der 1972 geborene Kläger, ein staatenloser Palästinenser, seine Einbürgerung. Er ist 1997 erstmals in das Bundesgebiet eingereist. …