Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist1. Die G…
Schlagwort: Einstellung der Zwangsvollstreckung
Das Bundesverfassungsgericht – und die vorläufige Vollstreckbarkeit zivilgerichtlicher Entscheidungen
Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist1. Die G…
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch den Bundesgerichtshof
Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nac…
Nichtzulassungsbeschwerde – und die Einstellung der Zwangsvollstreckung
Nach § 719 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 544 Abs. 5 Satz 2 ZPO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Anwendung findet, kann das Revisionsgericht die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde …
Zuschlag in der Zwangsversteigerung – und der falsche Zinsbeginn
Ein Zuschlagsversagungsgrund gemäß § 83 Nr. 6 ZVG ergibt sich nicht aus der Behauptung des Schuldners, die dem Gläubiger erteilten Vollstreckungsklauseln seien im Hinblick auf den dort aufgeführten, vor dem 1.01.2005 liegenden Zinsbeginn inhaltlich unzutreffend. Der Nachprüfung des Vollstreckungsorgans – hier des Vollstreckungsgerichts – unterliegt nur, ob eine Klausel vorhanden …
Das fehlerhaft nicht eingestellte Zwangsversteigerungsverfahren – und die Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss
Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ist nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG stattzugeben, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrages des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte …
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung – durch den BGH
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsverfahren einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre1. So liegt es hier. Ein Antrag gemäß …
Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestssetzungsbeschluss – und ihre einstweilige Einstellung
Die Entscheidung, ob im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen oder eine Anordnung mit anderem Inhalt zu treffen ist, steht im Ermessen des Rechtsbeschwerdegerichts. Richtet sich – wie hier – die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss …
Weiterbeschäftigungsanspruch und Folgekündigung – und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Macht der Arbeitgeber geltend, dass der erstinstanzlich ausgeurteilte Weiterbeschäftigungsanspruch durch eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene neue Kündigung entfallen ist, so kommt im Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG eine analoge Anwendung von § 769 ZPO durch das Berufungsgericht …
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung – in Unterhaltssachen
Der laufende Unterhaltsanspruch besteht gerade wegen der Bedürftigkeit des Gläubigers, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat durch § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG die sofortige Wirksamkeit von Unterhaltstiteln wegen deren besonderer Bedeutung zur Sicherung des Lebensbedarfs zum Regelfall erklärt und …
Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen – und ihre Einstellung
Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in Frage, wenn der Verpflichtete glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG. Der Bundesgerichtshof hat für die Vollstreckung außerhalb des Unterhaltsrechts entschieden, dass diese grundsätzlich zu einem nicht zu ersetzenden …
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde – und der Streitwert für die Klage
Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich gemäß § 3 ZPO nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung, das heißt der Streitwertfestsetzung ist der Betrag zugrunde zu legen, der in dem Titel enthalten ist, der mit der Vollstreckungsgegenklage angegriffen wird. Ergibt sich jedoch aus den Anträgen oder der Klagebegründung, dass …
Die Erfolgsaussichten der Berufung im Patentverletzungsprozess -und die Einstellung der Zwangsvollstreckung
Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt in Betracht, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird. Im Patentverletzungsprozess liegt ein solcher Fall auch dann vor, …