Der Beweiswert einer Postzustellungsurkunde ist kaum zu entkräften

Wenn ein Schriftstück sicher zugestellt werden soll, bedienen sich Gerichte, Behörden und Gerichtsvollzieher der Postzustellungsurkunde, des vielen bekannten „gelben Umschlags“. Dies insbesondere auch deshalb, weil vom Datum der Zustellung der Lauf etwaiger Fristen abhängt. Diese Möglichkeit ist auch gesetzlich in § 128 ZPO geregelt: (1) Zum Nachweis der Zustellung nach den §§ 171, 177 bis […]

Der abwesende Schuldner – und die versäumte Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid

Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung mit einem Mahnbescheid, muss eine Partei, die tatsächlich Kenntnis vom Mahnbescheid erhält und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erst ab einer Frist von sechs Monaten ab der Zustellung des Mahnbescheids nicht mehr mit weiteren Zustellungen rechnen. Zwar kann ein Verschulden des Beklagten an

Rechtsbehelfsbelehrung – und die Belehrung über den Nichtzugangsfall

Eine Rechtsbehelfsbelehrung braucht keine Angaben darüber zu enthalten braucht, dass die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen nicht zugegangenen Verwaltungsakt nicht1. Für eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist reicht es aus, dass die Beteiligten verständlich über den Beginn der Einspruchsfrist unterrichtet werden, um deren verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz …