Bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 Satz 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, handelt es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO mit der Folge, dass das…
Schlagwort: Einspruchsfrist
Der Beweiswert einer Postzustellungsurkunde ist kaum zu entkräften
Wenn ein Schriftstück sicher zugestellt werden soll, bedienen sich Gerichte, Behörden und Gerichtsvollzieher der Postzustellungsurkunde, des vielen bekannten „gelben Umschlags“. Dies insbesondere auch deshalb, weil vom Datum der Zustellung der Lauf etwaiger Fristen abhängt. Diese Möglichkeit ist auch gesetzlich in § 128 ZPO geregelt: (1) Zum Nachweis der Zustellung nach den §§ 171, 177 bis […]
Umsatzsteuerjahreserklärung – und der Beginn der Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist von einem Monat beginnt bereits mit dem Eingang der Umsatzsteuerjahreserklärung bei dem Finanzamt zu laufen, sofern die Steueranmeldung nicht zu einer Herabsetzung der zu entrichtenden Umsatzsteuer oder zu einer Steuervergütung führ…
Die Zustellung eines Versäumnisurteils
Nach der bis zum 30.06.2014 geltenden Rechtslage musste gemäß § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 ZPO auch ein Versäumnisurteil in Form einer Ausfertigung der unterliegenden Partei zugestellt werden. Die Zustellung einer beglaubigten oder einfachen Abschrif…
Der abwesende Schuldner – und die versäumte Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid
Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung mit einem Mahnbescheid, muss eine Partei, die tatsächlich Kenntnis vom Mahnbescheid erhält und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erst ab einer Frist von sechs Monaten ab der Zustellung des Mahnbescheids nicht mehr mit weiteren Zustellungen rechnen. Zwar kann ein Verschulden des Beklagten an
Der nicht dem Bevollmächtigten zugestellte Steuerbescheid – und die Einspruchsfrist
Ein Verwaltungsakt wird in dem Zeitpunkt wirksam, indem er demjenigen bekannt gegeben wird, für den er bestimmt ist (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Als Bekanntgabe kommt die förmliche Zustellung in Betracht. Sie richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (§ 122 Abs. 5 AO). Nach § 7 Abs. …
Überlange Postlaufzeiten – und die Einspruchsfrist
Der Vortrag, das Einspruchsschreiben rechtzeitig abgesandt zu haben, genügt den Anforderungen, die an einen Wiedereinsetzungsantrag nach § 110 Abs. 2 Satz 1 AO zu stellen sind. War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag -ggf. auch von Amts wegen, wie aus § 110 Abs. …
Rechtliches Gehör – und keine deutschen Sprachkenntnisse
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen1. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Eine Verpflichtung, jedes …
Rechtsbehelfsbelehrung – und der erforderliche Umfang
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO zwingend geforderten Angaben nicht enthält1. Sie ist dies aber auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen …
Ein unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung?
Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: “Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch …
Rechtsbehelfsbelehrung – und die Adresse der Behörde
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deswegen unrichtig, weil sich die Angaben zu Sitz und Adresse der Behörde nur im Briefkopf des Bescheides finden. In der finanzgerichtliche Rechtsprechung wird eine Rechtsbehelfsbelehrung als unrichtig i.S. des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, und damit auch i.S. des § 356 Abs. 2 AO …
Rechtsbehelfsbelehrung – und die Belehrung über den Nichtzugangsfall
Eine Rechtsbehelfsbelehrung braucht keine Angaben darüber zu enthalten braucht, dass die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen nicht zugegangenen Verwaltungsakt nicht1. Für eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsbehelfsfrist reicht es aus, dass die Beteiligten verständlich über den Beginn der Einspruchsfrist unterrichtet werden, um deren verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz …
Die in der Rechtsbehelfsbelehrung zu lang berechnete Klagefrist
Eine aufgrund eines fehlerhaft genannten Fristbeginns unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung führt gemäß § 55 Abs. 2 FGO dazu, dass die Einlegung des Rechtsbehelfs noch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe des Bescheids zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn damit statt der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eine zu lange Frist angegeben wird, …
Rechtsbehelfsbelehrung über den Einspruch – und der erforderliche Inhalt
Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beginnt nach § 356 Abs. 1 AO nur, wenn der Beteiligte über den Einspruch und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist in der für den Verwaltungsakt verwendeten Form belehrt worden ist. Nach § 356 Abs. 2 …