E-Scooter und die Sicherheit in Bussen

Für E-Scooter, die den Sicherheitsanforderungen des bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen, besteht keine Verpflichtung zur Beförderung von der Kieler Verkehrsgesellschaft. So hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Klage auf Unterlassung der Beförderungsverweigerung abgewiesen. Geklagt hatte die Vereinigung von Menschen mit Körperbehinderungen. Die beklagte Kieler Verkehrsgesellschaft …