§ 6 Abs. 5 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, soweit eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht besteht, dem Nachtarbeitnehmer für die während der
Schlagwort: Dauernachtarbeit
Dauernachtarbeit als Zeitungszusteller – und der angemessene Nachtarbeitszuschlag
§ 6 Abs. 5 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, soweit eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht besteht, dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemes…
Die Krankenschwester in der Nachtwache – und der angemessene Nachtarbeitszuschlag
Eine als „im Betreuungsdienst (Nachtwache)“ beschäftigte Krankenschwester ist Nachtarbeitnehmerin im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, die für die zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden mangels tarifvertraglicher Ausgleich…
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Ein Zuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen stellt ohne das Vorliegen besonderer Umstände, die auf eine höhere oder geringere Belastung schließen lassen, regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar. Bei Erbringung …