Die von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhobene Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) auf Einsicht in Anordnungen individueller Aufklärungsmaßnahmen des BND-Präsidenten ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig.
Der BND darf gemäß § 34 Abs. 1 …


