Die versagte Strafaussetzung zur Bewährung – und ihre floskelhafte Begründung

Die Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, wenn das Gericht seine Entscheidung lediglich formelhaft begründet hat. Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage … 

Strafzumessung bei Autorennen

Angesichts einer festgestellten Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit muss bei der Bewährungsentscheidung ausreichend erörtert werden, wie sich unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des …