Betreuerhaftung für Heimentgelt?

Ein Betreuer haftet für das von dem Betreuten geschuldete Heimentgelt gegenüber dem Heimträger nur unter den Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 BGB. Die Betreuertätigkeit hat keine drittschützende Zielrichtung zugunsten eines Heimträgers. Ein Rentenversicherungsträger hat aufgrund der unterlassenen Verwendung von …

Verpflichtung des Heimträgers zur Verwaltung im Rahmen der Sozialhilfe bewilligter Geldbeträge für den Betroffenen

Die für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eingerichtete Betreuung verpflichtet den Betreuer nicht zu tatsächlichen Hilfeleistungen für den Betroffenen, sondern nur zu deren Organisation. Sie erübrigt daher in Ansehung der Verwaltung der Barbeträge entsprechende Leistungen der Sozialhilfe nicht. Der Entscheidung lag …

Persönliche Betreuung unverzichtbar: Betreuer ist wegen zu großer Entfernung zu entlassen

Bei der Betreuung pflegebedürftiger, kommunikationsunfähiger Personen in Pflegeheimen reicht telefonischer Kontakt nicht aus. Insbesondere in den Aufgabenkreisen Heimvertragsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und freiheitsentziehende Maßnahmen ist regelmäßige persönliche Anwesenheit vor Ort (mindestens monatlich) zwingend erforderlich, um die Betreuerpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Eine Betreuung …