Flugdienstuntauglichkeit – als auflösende Bedingung für das Arbeitsverhältnis einer Flugbegleiterin

Der Eintritt der -tarifvertraglich geregelten- auflösenden Bedingung setzt neben der Flugdienstuntauglichkeit das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit voraus. Dabei muss die Fluggesellschaft darlegen, dass für die Flugbegleiterin keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht. Nach § 20 Abs. 1 Buchst. a MTV Nr. …