Die Darlehensgebühr der Bausparkasse

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel “Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).” unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß … 

Die einmaligen Darlehensgebühren der Bausparkassen

Eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Bausparverträgen in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme ist unwirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte sich ein Verbraucherschutzverband gegen eine eine in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse enthaltene Klausel gewandt, wonach mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine „Darlehensgebühr“ in Höhe […]

Darlehensgebühren in Bausparverträgen

Eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Bausparverträgen in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme ist unwirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte sich ein Verbraucherschutzverband gegen eine eine in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse enthaltene Klausel gewandt, wonach mit Beginn der Auszahlung des … 

Bausparvertrag – und die Abschlussgebühr als Werbungskosten?

Soweit es hinsichtlich des Bausparvertrags an einer Einkünfteerzielungsabsicht fehlt, ist die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. Hieran fehlt es, wenn der vereinbarte Zinssatz auf die Bauspareinlage zusammen mit den niedrigen monatlichen Einzahlungsraten nicht ausreichend hoch ist, um bei einer Laufzeit von 15 … 

Bausparvertrag – und die Kontoführungsgebühr

Die formularmäßige Vereinbarung einer Gebühr, mit welcher die Führung eines Darlehenskontos bepreist wird, ist unwirksam1. Insoweit sind keine Besonderheiten des Bausparvertrags erkennbar, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden, insbesondere handelt es sich auch beim Führen eines Darlehenskontos nicht um eine Tätigkeit, die auch im Kollektivinteresse erbracht werden würde. Soweit sich … 

Das Kündigungsrecht der Bausparkasse – und die Feststellungsklage des Bausparers

§ 489 Abs 1 Nr 2 BGB findet keine Anwendung auf Bausparverträge. Die Feststellungsklage des Bausparers auf Fortbestand des Bausparvertrages ist in einem solchen Fall zulässig und begründet. Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um einen einheitlichen Darlehensvertrag mit der Besonderheit, dass Bausparkasse und Bausparer mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens …